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OVG Lüneburg: fehlende Berechnungsgrundlage für Unterkunftsgebühren

Im Berufungszulassungsbeschluss vom 30.06.2026 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden, dass die Gebührensatzung der Landeshauptstadt Hannover rechtswidrig ist. Die Rechnung über die Unterbringung eines Geflüchteten in einer städtischen Gemeinschaftsunterkunft wurde dabei aufgehoben.

„[…]Vor diesem Hintergrund fußen die in der Unterbringungssatzung festgelegten Gebühren offensichtlich nicht auf den Berechnungen in der Kalkulationsgrundlage, sodass es vorliegend bereits an einer dem Gebührensatz zugrundeliegenden Berechnungsgrundlage mangelt.“

Diese Entscheidung könnte auch bei anderen Gebührenbescheiden gegenüber Geflüchteten Anwendung finden: Denn auch in Baden-Württemberg haben viele Geflüchtete in der Anschlussunterbringung  ein ähnliches  Problem: Die Gebühren sind oft hoch und intransparent berechnet. Diese Entscheidung ist somit auch außerhalb von Hannover relevant.