Mit dem am 28.08.2019 in Kraft getretenen „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz“, welches seit dem 1.9.2019 gilt, sind Änderungen im AsylbLG vorgenommen worden, die mit zum Teil erheblichen Verschlechterungen für die Situation Geflüchteter verbunden sind. Um über die wichtigsten Änderungen zu informieren und Empfehlungen für die Beratungspraxis im Hinblick auf die neuen Gegebenheiten abzugeben, hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen den folgenden Leitfaden veröffentlicht:
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