Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben – beispielsweise deshalb, weil ihnen im Asylverfahren ein Schutzstatus zugesprochen wurde oder weil sie nach einem erfolglosen Asylantrag auf anderem Wege ein Bleiberecht erhalten haben – stellt sich oft irgendwann die Frage, wie sie ihren Aufenthalt verfestigen können. Diese Arbeitshilfe erklärt, unter welchen Umständen welche Personengruppen einen unbefristeten Aufenthaltstitel – zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, und unter welchen Umständen ein unbefristeter Aufenthaltstitel erlöschen oder widerrufen werden kann.
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