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BZL Berlin: Geflüchtete mit Behinderungen dürfen nicht entmenschlicht werden!

Pressemitteilung vom Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V.

Das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. (BZL) stellt fest, dass sowohl die aktuelle politische Debatte als auch der öffentliche Diskurs über Asyl- und Migrationspolitik sich auf europäischer und nationaler Ebene zuspitzt. Vor allem geflüchtete Menschen mit Behinderungen sind strukturell benachteiligt und erfahren dadurch eine massive Einschränkung ihrer Menschenrechte sowie eine verheerende Entmenschlichung. Vor diesem Hintergrund fordert das BZL klare Maßnahmen von Bund und Ländern.

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen sowie psychischen Beeinträchtigungen sowie deren pflegende Angehörige werden in der aktuellen Migrationspolitik übersehen oder gar vergessen. Gerade diese Gruppe ist von besonders schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen betroffen, denn sie sind einer eklatanten Unterversorgung ausgesetzt und sind häufig jahrelang in nicht barrierefreien Sammelunterkünften untergebracht. Der Zugang zu Hilfs- und Heilmitteln wie etwa Rollstühlen und Psychotherapie, Pflege- und Assistenzleistungen ist erschwert. Auch im Asylverfahren, bei der Erlangung von Aufenthaltserlaubnissen und -titeln werden behinderte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen strukturell benachteiligt.

So hat das BZL kürzlich zum dritten Mal in diesem Jahr im Rahmen seiner spezialisierten Beratungstätigkeit von einem Todesfall erfahren, der bei einer bedarfsgerechten Versorgung und Unterbringung hätte verhindert werden können. Es ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist.

Vor diesem Hintergrund setzt das BZL ein klares Signal für die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechtsnormen und humanitären Mindeststandards. Auch der Fachausschuss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) hat dies im vergangenen August getan und abermals verdeutlicht, Behinderung und Flucht sind als Querschnitts- und Menschenrechtsthema zu verankern!

Darüber hinaus, mahnt der Ausschuss vor allem die verschärfte Situation von geflüchteten Frauen und Kindern mit Behinderungen an und empfiehlt, einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung, zu Teilhabeleistungen, Bildung, Kultur- und Freizeitaktivitäten sowie den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu gewährleisten. Dadurch sollen die eigens gesetzten Verpflichtungen der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) erfüllt werden und ein bundesweit einheitliches Identifizierungsverfahren geschaffen werden, sodass Menschen mit Behinderungen in der Statistik- und Datensammlung berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund setzt sich das BZL für einen konkreten Maßnahmenkatalog inkl. Monitoring ein und fordert eine verbindliche ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Dabei sollen NGOs an der Schnittstelle von Behinderung, Migration und Flucht gebührend aktiv beteiligt werden.

Hier geht’s zur gesamten Pressemitteilung vom BZL.