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Dublin-Überstellungen nach Griechenland

IFG Anfrage von PRO ASYL an das BAMF

Ab sofort akzeptiert Griechenland Dublin-Überstellungen aus Deutschland – allerdings nur für Staatsangehörige bestimmter Herkunftsstaaten.

Voraussetzung für die Überstellung ist, dass es sich 1) um Einzelpersonen aus Algerien, Marokko, Tunesien, Pakistan oder Bangladesch handelt, die 2) einen EURODAC-Treffer in Griechenland aufweisen. Griechenland hat zugesichert, diesem Personenkreis eine individuelle Zusicherung zur Unterbringung abzugeben. Diese Personen sollen bei Dublin-Rücküberstellungen nun priorisiert werden und sind somit akut von Abschiebung bedroht.

Besonders Geflüchtete, die über die Türkei nach Griechenland einreisten, droht eine „Kettenabschiebung“. Ihr Asylantrag wird Griechenland als „unzulässig“ ablehnen, da die Türkei als „sicherer Drittstaat“ gilt. Dies wird vermutlich vor allem Geflüchtete aus Pakistan und Bangladesch betreffen.