Wie wichtig ein funktionierendes Gesundheitssystem für die Gesellschaft, aber auch für jede*n Einzelne*n ist, wurde uns allen durch die Corona-Pandemie vor Augen geführt. Der Besuch beim Arzt ist jedoch nicht für alle Menschen in Deutschland so einfach möglich: Hunderttausende Menschen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, sind praktisch von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Denn – im Gegensatz zur Praxis in anderen europäischen Staaten – sind staatliche Stellen hier dazu verpflichtet, Menschen ohne Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde zu melden. Mit einem Arztbesuch riskieren Personen ohne geregelten Aufenthalt also im schlimmsten Fall eine Abschiebung.
Die Pflicht zur Datenübermittlung sorgt in der Folge dafür, dass Betroffene lieber auf einen Arztbesuch verzichten. Damit steht diese Regelung im Gegensatz zum Grundrecht auf ein medizinisches Existenzminimum, welches den Betroffenen einen Anspruch auf Behandlung bei akuten Erkrankungen einräumt.
Eine neue Studie der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ und „Ärzte der Welt“ zeigt nun die Auswirkungen der Übermittlungspflicht und macht daran deutlich, weshalb diese Regelung als verfassungswidrig einzustufen ist.
- Gesellschaft für Freiheitsrechte & Ärzte der Welt, August 2021: Ohne Angst zum Arzt