Wer einen Asylfolgeantrag stellen möchte, sollte sich zuerst beraten lassen, denn das macht nicht in allen Fällen Sinn. Auch sollte man wissen, dass das BAMF nur bedingt über (Folge)Asylanträge entscheidet. D.h. die allermeisten Anträge werden erstmal liegen gelassen. Indizien, die für einen Asylfolgeantrag sprechen, finden sich in der Ablehnung des vorherigen Asylverfahrens. Wurde dieses aufgrund einer „inländischen Fluchtalternative“ trotz Verfolgung durch die Taliban abgelehnt, spricht das für einen Asylfolgeantrag. Auch in diesen Fällen sollte Beratung aufgesucht werden.
Weitere detaillierte Informationen über den Zeitpunkt der Folgeantragsstellung und Hinweise für verschiedene Personengruppen finden sich hier:
- Netzwerk Berlin Hilft, Oktober 2021: Afghanistan: Folgeantrag – Wann, wie & für wen?
- Regina Jördens-Berneburg, 15.09.2021: „Folgeanträge von afghanischen Staatsbürger*innen in Deutschland im Lichte der Machtübernahme der Taliban“
- Pro Asyl, 21.09.2021: Hinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen
- Asyl.net, Januar 2021: Folge- und Zweitantrag