Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 4. Oktober 2024 (C‑608/22 und C‑609/22) entschieden, dass alle Frauen in Afghanistan aufgrund ihres Geschlechts verfolgt sind. Deshalb müssen Afghaninnen nun die Flüchtlingseigenschaft bekommen. Was bedeutet das Urteil für bereits in Deutschland lebende Afghaninnen?
Diese Frage wird in der Handreichung der Landeszuwanderungsbeauftragen Schleswig-Holstein (Oktober 2024) erläutert. Es geht vor allen Dingen um die Frage wann und ob ein Asylfolgeantrag für Afghaninnen Sinn macht. Alle Afghaninnen, die in Deutschland keine Flüchtlingseigenschaft oder Asylberechtigung bekommen haben, können sich diesebezüglich bei Beratungsstellen, z.B. dem Flüchtlingsrat BW, beraten lassen.