Freispruch: Angeklagte von Bürger*innenasyl-Initiativen

In zwei Städten wurden in der ersten Maiwoche Aktivist*innen, die sich für Bürger*innenasyle einsetzen, freigesprochen. Mit Bürger*innenasyl ist gemeint, dass Geflüchtete privat aufgenommen werden, um vor einer Abschiebung geschützt zu sein und ein Bleiberecht erhalten zu können. Es gibt in mehreren deutschen Städten Bürger*innenasyl-Initiativen.

In Münster endete das Strafverfahren gegen drei Engagierte vor dem Amtsgericht Münster, das einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft abwies und auf die Meinungs- und Pressefreiheit verwies. Die drei Angeklagten hatten einen Presseartikel veröffentlicht und wurden dann angeklagt öffentlich zu einer Straftat aufgerufen zu haben, indem sie sich für die Aufnahme von durch Abschiebung Bedrohten aussprachen.

In Aschaffenburg entschied das Langericht bereits in zweiter Instanz den Fall eines Engagierten aus Hanau. Auch er war wegen „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ angeklagt gewesen – hier weil er mit seinem Namen im Impressum der Webseite https://aktionbuergerinnenasyl.de steht. Die Staatsanwaltschaft hat nun auch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht verloren, das die Berufung als unbegründet zurückwies.