Der Flüchtlingrat BW hat das Regierungspräsidium Karlsruhe um Zahlen rund um Abschiebungen und Abschiebehaft aus den Jahren 2022 und 2023 gebeten. In diesen beiden Bereichen bleibt vieles was geschieht im Verborgenen, da die Betroffenen nach einer Abschiebung meist nicht mehr die Möglichkeit haben darüber zu sprechen. Mit der Abfrage soll mehr Transparenz geschaffen werden.
Eine Vielzahl der Fragen wurde leider nicht oder nur unvollständig beantwortet, da „darüber keine amtlichen Informationen vorliegen“ und die Beantwortung die Funktionsfähigkeit der Behörde einschränken würde (§ 9 Abs. 3 Nr. 3 LIFG BW). So gab das Regierungspräsidium z.B. nicht an, wie viele der Abgeschobenen Frauen oder Personen über 50 Jahre waren. Auch gab es keine Antwort darauf, wie viele Personen mit diagnostizierten Erkrankungen oder Behinderungen abgeschoben und in Abschiebehaft genommen wurden – und das obwohl Informationen darüber vorliegen, wie viele Abschiebungen medizinisch begleitet wurden oder aufgrund von medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden konnten.
Die unbeantworteten Fragen haben wir in der Antwort des Regierungspräsidiums blau hinterlegt. Sensible Daten haben wir geschwärzt.
Die folgenden Tabellen sind ein kleiner Ausschnitt der erfragten Zahlen. Mehr Informationen und Zahlen finden Sie in der Abfrage selbst.
Anfragen in diesem Umfang sind unter dem Landesinformationsfreiheitsgesetz leider nicht umsonst. Wenn Sie unsere politische Arbeit unterstützen möchten freuen wir uns über eine Spende.
- Regierungspräsidium Karlsruhe, 08.04.2024: Antrag nach LIFG BW vom 13.03.2024