In Baden-Württemberg sind die Kommunen sowohl für die Unterbringung von Wohnungslosen als auch von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung zuständig. Beide Unterbringungsformen sind oftmals in den Satzungen der einzelnen Gemeinden in Einem geregelt. Dementsprechend heterogen werden wohnungslose und geflüchtete Menschen untergebracht. Es gibt weder einheitliche bundes- noch landesweit festgelegte Standards für diese Unterkünfte. Nur in einigen Fällen gelten die Standards aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz.
Immer wieder erhält der Flüchtlingsrat Berichte über schreckliche Unterbringungsbedingungen und horrende Gebühren in Anschlussunterbringungen. Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte erklärt, welche Mindeststandards es in dieser Art von Unterkünften braucht und wird sicherlich hilfreich für deren Umsetzung in den Kommunen sein: „Dazu gehören etwa ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Unterkünften, hygienische Standards sowie weitestgehende Einzelunterbringung. Zudem müssten Gewaltschutzkonzepte verankert, eine angemessene Anbindung an Schulen, Gesundheitsversorgung und soziale Einrichtungen beziehungsweise eine bedarfsgerechte sozialarbeiterische Unterstützung gewährleistet werden.“