Seit 2019 erhalten alleinstehende und alleinerziehende Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, nur noch Leistungen der Regelbedarfsstufe (RBS) 2, anstelle der bisher vollen Leistungen der RBS 1. In der Arbeitshilfe der Diakonie Hessen geht es darum, wie Beratende, Ehrenamtliche und Geflüchtete mit geringem Aufwand gegen die Herabstufung gerichtlich vorgehen können. Die Infos beziehen sich zwar hauptsächlich auf Hessen, sind jedoch auch für Betroffene in Baden-Württemberg relevant.
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