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Behördliche Informationen: Praktische Umsetzung der GEAS-Reform

Das EU-weite Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 hat zu einer Vielzahl von Unsicherheiten von Unterstützer*innen und Betroffenen geführt. Offene Fragen zur praktischen Umsetzung der Screeningverfahren, potenzielle Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder der Ablauf von Überstellungen in andere Staaten („Dublin 2.0“) erschweren die Arbeit von Ehren- und Hauptamtlichen bundesweit.

Während viele Ungewissheiten vermutlich erst durch die behördliche Umsetzungspraxis im Laufe der Zeit geklärt werden, gibt es für bestimmte Reformpunkte offizielle Informationen, die etwas Klarheit schaffen können.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bereits eine Vielzahl an Informationen aktualisiert und veröffentlicht: Die Broschüre über das deutsche Asylverfahren liefert einen Überblick über die unterschiedlichen Verfahrensarten und Abläufe im Rahmen der GEAS-Reform. Auf  der Webseite des BAMF zu Asyl und Internationaler Schutz finden sich gut strukturiert und umfangreiche Informationen. Beispielsweise Erläuterungen zur Überstellung von Personen, für deren Asylverfahren ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist, dem Ablauf von Grenzverfahren und vielen weiteren Aspekten der GEAS-Reform.

Auch das Justizministerium (JUM) Baden-Württemberg beantwortet in Form eines FAQ grundlegende Fragen zur Umsetzung der GEAS-Reform in Baden-Württemberg. Alle Erlasse und Anwendungshinweise veröffentlicht das JUM auf seiner Internetseite.