Frauen aus Afghanistan erhalten häufig keine Flüchtlingseigenschaft im Asylverfahren. Das liegt daran, dass das BAMF die systematische Unterdrückung von Frauen in Afghanistan nicht als frauenspezifische Verfolgung anerkennt.
In der Broschüre der Informations- und Beratungsstelle für frauenspezifische asyl- und aufenthaltsrechtliche Fragen der Diakonie Darmstadt-Dieburg geht es zum einen um die asylrelevante Situation von Frauen in Afghanistan und zum anderen um frauenspezifische Verfolgungskonstellationen bei afghanischen Frauen (zum Beispiel Zwangsverheiratung). Insbesondere wird auch auf die Verschärfung der Situation nach der Machtübernahme der Taliban eingegangen.
Das Factsheet soll Berater*innen und Unterstützer*innen für das Thema sensibilisieren. Trotzdem ist eine individuelle rechtliche Beratung unerlässlich.
- Lena Ronte und Benita Suwelack, September 2022: Hinweise für die Beratung afghanischer Asylantragstellerinnen zum Thema frauenspezifische Verfolgung