Der Diaspora-Status, den Eritreer*innen im Ausland bekommen können, schützt nicht unbedingt vor Verfolgung. So geht es aus dem Gutachten von Pro Asyl und Connection e.V. hervor. Dies hatte das BAMF angenommen und Widerrufsverfahren von anerkannten Eritreer*innen eingeleitet. Zudem ist es für die Beantragung des Diaspora-Status notwendig, eine Reueerklärung zu unterzeichnen. Dies ist nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 11.10.2022 nicht zumutbar.
Im September 2022 wurde von Pro Asyl zusammen mit Connection e.V. ein unabhängiges Gutachten zu den Voraussetzungen und rechtlichen Auswirkungen des eritreischen Diaspora-Status veröffentlicht. Dafür wurden 14 Fragen von den Juristen Daniel Mekonnen und Amanuel Yohannes aufgearbeitet und beantwortet. Die Juristen betonen, dass der Diaspora-Status nicht zwingend vor Verfolgung in Eritrea schützt. Vorfälle wurden bekannt, bei denen Reisende in Eritrea verhaftet wurden.
Der Diaspora-Status wird von der eritreischen Regierung an Eritreer*innen ausgegeben, die im Ausland leben und Eritrea besuchen möchten. Der Status soll reisen nach und aus Eritrea vereinfachen und garantieren, dass Inhaber*innen nicht in den Militärdienst einbezogen werden. Um diesen Status zu erlangen, muss eine Reueerklärung unterzeichnet und eine Steuer bezahlt werden. Der Status ist zeitlich begrenzt und wird nach ein bis drei Jahren ungültig. Das BAMF hatte teilweise Schutzstatus von Eritreer*innen widerrufen, mit der Begründung diese wären über den Diaspora-Status vor Verfolgung geschützt. Dies war eine falsche Annahme, wie das Gutachten aufdeckt.
- Pro Asyl, September 2022: Voraussetzungen und rechtliche Auswirkungen des eritreischen Diaspora-Status
- Pro Asyl, 12.10.2022: Neues Eritrea-Gutachten bestätigt: Verweigerung von Schutz verkennt Realität