Der Artikel aus dem Rundbrief „Perspektive“ 2/2020 des Flüchtlingsrats BW beinhaltet Informationen zu den wichtigsten guineischen Identitätsnachweisen und ihrer Beschaffung. Im einzelnen wird auf den Pass und Passersatz, die Konsularkarte, eine schriftliche Bestätigung über die Staatsangehörigkeit und die Geburtsurkunde eingegangen.
Die Informationen beruhen auf eigenen Recherchen, Erfahrungen und dem Austausch mit anderen Organisationen, Auslandsvertretungen und deutschen Behörden. Es gibt keine Gewähr auf die Richtigkeit dieser Informationen; haben Sie anderweitige Informationen, teilen Sie uns diese gerne mit. Auch verändern sich Verfahren bei den Behörden ständig. Deshalb soll dieser Artikel eine erste Orientierung bieten, aber im Einzelfall muss stets mit veränderten Umständen gerechnet werden.
- Maren Schulz in: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Rundbrief 02/2020: Passbeschaffung und Identitätsklärung Guinea