27. April 2022
Die Einbürgerung eines Ausländers in den deutschen Staatsverband setzt unter anderem voraus, dass seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 25.03.2022 (Az.: 4 K 476/21.MZ) können sich hierfür Belege bei einem Fehlen amtlicher (Ausweis-) Dokumente im Einzelfall auch aus den Erklärungen und Identitätsunterlagen von Familienangehörigen im Ausland ergeben. Der […]