Viele Geflüchtete im Asylbewerberleistungsbezug hadern mit der gesundheitlichen Versorgung. Besonders die Leistungsansprüche für besonders Schutzbedürftige sind gesetzlich nicht geregelt. Das Bundesgesetz setzt somit nicht geltendes Europarecht um, wozu die Bundesregierung aber verpflichtet ist (hier: EU-Aufnahmerichtlinie). Auch dies führt zu verfassungsrechtlichen Zweifeln am Asylbewerberleistungsgesetz, die ohnehin spätestens seit dem Urteil des BVerfG vom November 2019 (Az: 1 BvL 7/16) deutlich geworden sind. Betroffene können ihre Leistungsansprüche oft nur gerichtlich durchsetzen.
Mit diesen Fragen beschäftigt sich das aktuelle Policy Paper des Mercator Forums Migration und Demokratie (MIDEM) der Technischen Universität Dresden. Es gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und supranationaler Ebene und spricht Handlungsempfehlungen aus.