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Umfassende Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes

Seit 2015 werden Kürzungen im Asylbewerberleistungsrecht oft damit begründet, dass die Leistungesbezieher*innen geringere Bedarfe in ihrem Leben hätten als andere Menschen. Diese Annahme ist eine Behauptung, für die es keine Daten gibt, und dafür aber erhebliche Zweifel. Die Analyse schlüsselt die fehlenden und unzureichenden Begründungen auf und identifiziert sogar Mehrbedarfe statt geringere Bedarfe. Konkret geht es um Personen, die z.B. als Asylsuchende und Geduldete Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Die Analyse basiert auf einer Stellungnahme, die für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingeholt wurde. Hierüber hat das BVerfG inzwischen im Sinne der Leistungsbezieher*innen entschieden. Bevor die „Bedarfsposten“, aus denen sich die Regelsätze zusammensetzen, detailliert analysiert werden, ordnet der Autor das AsylbLG historisch ein mit Schwerpunkt auf den Gesetzesänderungen seit 2015.