Termine

Fortbildung: Anwaltliche Pflichtvertretung im Abschiebungshaftrecht

Deutschlandweite Fortbildung zur anwaltlichen Vertretung i.S.d. § 62d AufenthG

Eine der wenigen positiven Neuerungen des Rückführungsverbesserungsgesetzes ist, dass gemäß § 62d AufenthG jeder in Abschiebungshaft genommenen Person bei Haftanordnung während des Verfahrens eine anwaltliche Pflichtvertretung bestellt wird. Damit diese Regelung auch positive Wirkung für die Betroffenen entfalten kann, bedarf es fachkundiger Rechtsanwält*innen.

Aus diesem Grunde organisieren RA Fahlbusch und RA Stahmann deutschlandweit Fortbildungen mit dem Thema „Abschiebungshaft: Was tun?“. Konzipiert sind die Fortbildungen für fachkundige Rechtsanwält*innen aus dem Migrationsrecht, aber auch Einsteiger*innen, die Unterbringungs- und Strafrecht machen, können teilnehmen.

Zu den Terminen:

Im März: 20.03. Magdeburg; 21.03. Berlin; 25.03. Rostock; 26.03. Kiel; 27.03. Hamburg

Im April: 02.04. Bremen; 03.04. Osnabrück; 04.04. Paderborn; 05.04. Hannover; 08.04. Dortmund; 09.04. Köln; 10.04. Kassel; 11.04. Erfurt; 12.04. Dresden; 22.04. Würzburg; 23.04. Nürnberg; 24.04. München; 25.04. Regensburg; 26.04. Hof

Im Mai: 06.05. Frankfurt/Main; 07.05. Karlsruhe; 08.05. Koblenz; 10.05. Freiburg

Zur Anmeldung