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Abschiebungen in den Iran

Seit Januar 2024 gibt es keinen Abschiebestopp mehr in den Iran. So können nun wieder alle vollziehbar ausreisepflichtigen Iraner*innen, bei denen keine Abschiebungshindernisse vorliegen, in den Iran abgeschoben werden. Seit den gewalttätigen Unruhen im September 2022 wurden kaum Abschiebungen durchgeführt. Die Konferenz der Innenminister*innen (IMK) hatte sich auf einen Teil-Abschiebestopp im Dezember 2022 geeinigt. Ausnahmen bestanden für Gefährder und Straftäter sowie Personen, die „hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern. Die IMK hat sich im Dezember 2023 leider für keine Verlängerung des Abschiebestopps ausgesprochen.

Geduldete Iraner*innen, die ihren Pass abgegeben haben, sind nun wieder akut von Abschiebung bedroht. Sie sollten sich schnell über Bleiberechtsoptionen informieren. In einigen Fällen könnte auch ein Asylfolgeantrag beim BAMF eine Option sein. Es ist wichtig, dass sich Betroffene gut beraten lassen, welche Schritte als nächstes gegangen werden sollten.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte fordern die Erneuerung des Abschiebestopps.