Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem dieser erstmalig Leitplanken vorgegeben hat für die Unterbringung von Menschen, die abgeschoben werden sollen. Die Landesregierung muss nun aus Sicht des Flüchtlingsrats Konsequenzen ziehen.
Die Luxemburger Richter sind zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Abschiebung Mindeststandards zu beachten sind. So dürfen Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Doch genau eine solche ist die Baden-Württembergische Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim, die sich in einer ehemaligen Jugendstrafanstalt befindet. Die Einrichtung ist von meterhohen, stacheldrahtbewehrten Mauern und Zäunen umgeben, die Inhaftierten dürfen sich in der Regel nur auf dem eigenen Stockwerk aufhalten und werden nachts in ihren Hafträumen eingeschlossen. „Niemand kann ernsthaft behaupten, dass sich die Bedingungen für die Inhaftierten wesentlich von denen in Strafhaft unterscheiden. In bestimmten Punkten – etwa die Untersagung gemeinsamer religiöser Feierlichkeiten – sind sie sogar noch restriktiver“, sagt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, und fordert die Landesregierung auf, schnell zu handeln, um die Vorgaben des EuGH umzusetzen.
2019 hatte die damalige Bundesregierung aus Union und SPD beschlossen, dass Abschiebungshaft auch in Strafhaftanstalten vollzogen werden dürfe. Zwar hatte der EuGH schon 2014 entschieden, dass dies nicht geht, doch um sich nicht an diese Vorgabe halten zu müssen, hatte die Bundesregierung pauschal einen „vorübergehenden Notstand“ ausgerufen, der eine Aufweichung des sogenannten Trennungsgebotes bis zum 30.6.2022 vorsah. Dass das so nicht geht, hat der EuGH nun klargestellt. „Es ist gut, dass die Baden-Württembergische Landesregierung schon frühzeitig klargestellt hat, dass sie aufgrund von europarechtlichen Bedenken diese Möglichkeit nicht nutzen wollte. Es ist aber beschämend für die damalige Bundesregierung, dass sie die massiven Bedenken, die von Menschenrechtsorganisationen und Jurist*innen und schließlich auch vom Baden-Württembergs konservativen Innenminister gehegt wurden, und die sich jetzt nach zweieinhalb Jahren rechtswidriger Praxis bewahrheiten, ignoriert hat“, so Seán McGinley abschließend.