Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am 24. Juli veröffentlichten Beschluss die Rechte von Menschen gestärkt, denen im Rahmen eines Aufnahmeprogramms für Afghanistan eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht gestellt worden war.
Geklagt hatte eine Afghanin gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Söhnen. Die Familie war im Rahmen der sogenannten Menschenrechtsliste für eine Aufnahme in Deutschland vorgesehen. Nachdem die Bundesregierung 2025 beschlossen hatte, freiwillige Aufnahmeprogramme weitgehend zu beenden, erklärte das Bundesinnenministerium die entsprechenden Aufnahmeerklärungen pauschal für ungültig.
Das Bundesverfassungsgericht stellte nun klar: Auch wenn die Bundesregierung bei humanitären Aufnahmeentscheidungen über einen weiten politischen Entscheidungsspielraum verfügt, ist sie an rechtsstaatliche Grundsätze und insbesondere an das Willkürverbot gebunden. Eine Abkehr von einer bereits mitgeteilten Aufnahmeerklärung muss deshalb unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls erfolgen.
Für die betroffene Familie bedeutet die Entscheidung noch nicht automatisch die Einreise nach Deutschland. Ihr Fall muss jedoch erneut geprüft werden. Bis zu einer verfassungsgemäßen Entscheidung muss die Bundesregierung zudem die Unterstützung der Familie in Pakistan fortsetzen.
PRO ASYL begrüßt den Beschluss und fordert die Bundesregierung dazu auf, auch die weiteren betroffenen Fälle unverzüglich individuell zu prüfen und die Unterstützung der Wartenden bis zu einer Entscheidung fortzusetzen.
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