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DIMR: Stellungnahme zu Bundesaufnahmeprogramm und Abschiebungen von Afghan*innen

Am 5. März konnten wieder einige wenige Afghan*innen mit einer Aufnahmezusage des Bundesinnenministeriums nach Deutschland einreisen. Unter den Menschen, die über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan einreisen durften, befand sich ein Großteil besonders schutzbedürftiger Geflüchteter, wie Kinder und Frauen. Auch ehemalige Ortskräfte waren Teil der Gruppe, die von Pakistan aus flog.

Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan steht in den letzten Monaten zunehmend vor dem Aus, wie zuletzt auch die Sondierungsgespräche von Union und SPD gezeigt haben. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich immer wieder für eine Fortführung eingesetzt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat sich in einer Pressemitteilung nun ebenfalls erneut für das Bundesaufnahmeprogramm ausgesprochen. Abschiebungen in das von der Taliban beherrschte Land gefährden grundlegende Menschenrechte und sind nicht zu verantworten, so das DIMR. In einer Stellungnahme zeigt das DIMR außerdem auf, inwiefern Straftaten und gefährliches Verhalten den Schutzstatus von Afghan*innen beeinflussen und spricht sich erneut gegen Rückführungen aus:

Auch schwerste Straftäter haben Rechte, die in einem Rechtsstaat zu achten sind. Das absolut geltende Refoulement-Verbot, welches sich aus Art. 3 EMRK ergibt, ist eine Errungenschaft des Völkerrechts und Ausdruck der im Grundgesetz verankerten Unantastbarkeit der Menschenwürde. Das Refoulement-Verbot nicht zu beachten, unterminiert das Fundament des Grundgesetztes: Wenn die Menschenwürde für bestimmte Personengruppen nicht mehr gilt, ist sie für alle in Gefahr.“ (Seite 28 der Stellungnahme).

Das DIMR betreibt Monitoring über die Menschenrechtssituation in Deutschland. In seinem jährlichen Bericht an den Bundestag geht es u.a. auf die prekäre Lage von Geflüchteten ein.