von Dilnaz Alhan und Julian Staiger (Mitglieder im Vorstand des Flüchtlingsrates)
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zeigt sich zutiefst alarmiert über die eskalierende menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage in Nord- und Ostsyrien (Rojava), in Aleppo sowie im Iran, insbesondere in den kurdischen Gebieten des Iran (Rojhilat). Vor allem ethnische und religiöse Minderheiten in Syrien sind erneut gezielten Angriffen durch dschihadistische Gruppen ausgesetzt.
Syrien: Gezielte Gewalt gegen Minderheiten
In mehreren Regionen Syriens nehmen Übergriffe durch dschihadistische Milizen weiter zu. Diese richten sich gezielt gegen Minderheiten wie Kurd*innen, Jesid*innen, Christ*innen, Alevit*innen und andere religiöse und ethnische Gemeinschaften. Berichtet wird von Entführungen, gezielten Tötungen, Zwangsvertreibungen sowie der Zerstörung religiöser und ziviler Infrastruktur.
In Rojava sind Zivilist*innen trotz bestehender Selbstverwaltungsstrukturen nicht ausreichend geschützt. Die letzten Tage gab es massive Angriffe auf eben diese Selbstverwaltungsstrukturen und Menschen, die in Royavaleben. Wiederholte Angriffe destabilisieren die Region und verschärfen die humanitäre Lage. Frauen, Kinder sowie politisch engagierte Personen und Angehörige von Minderheiten sind besonders gefährdet.
Auch in Aleppo bleibt die Situation für Minderheiten prekär. Viele Menschen leben in ständiger Angst vor Repression, Gewalt und erneuter Vertreibung. Eine sichere und freiwillige Rückkehr ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.
Iran: Repression
Im Iran – insbesondere in den kurdischen Gebieten – setzt sich die systematische Verfolgung fort. Angehörige ethnischer Minderheiten, politische Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen sind willkürlichen Festnahmen, Folter und unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt. Die Anwendung der Todesstrafe, auch nach politischen Protesten, verstößt eklatant gegen internationale Menschenrechtsstandards.
Forderungen des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg
- Einen sofortigen und uneingeschränkten Abschiebestopp nach Syrien. Abschiebungen in ein Land, in dem weiterhin Massaker unter Beteiligung von Regierungstruppen stattfinden und die humanitäre Lage katastrophal ist, sind mit dem internationalen und europäischen Menschenrechtsverpflichtungen unvereinbar.
- Einen sofortigen Abschiebestopp in den Iran (vgl. Pressemitteilung „Schutz statt Abschiebung“ vom 16.1.26)
- Das Bundesamt muss bei den Asylanträgen, bei denen Bedrohung oder Verfolgung klar erkennbar sind, zeitnah entscheiden und Schutz zuerkennen. Das gilt für Menschenrechtsverteidiger*innen, queere Personen und Angehörige ethnischer und religiöser Gruppen. Bei Asylanträgen anderer Personengruppen sollte das Bundesamt abwarten und keine Asylanträge ablehnen, solange die Situation in Syrien so unsicher ist.
- Keine Widerrufsverfahren, solange Unterdrückung, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen anhalten.
- Keine politische Normalisierung oder diplomatische Aufwertung von Akteur*innen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.
- Druck auf die aktuellen Machthaber Syriens, die Verbrechen unter der Assad-Diktatur und der Al Sharaa-Regierung unabhängig aufzuklären. Mindestanforderungen sind die Einrichtung unabhängiger Mechanismen zur Transitional Justice, Kooperation mit internationalen Untersuchungsstellen und der klare Ausschluss pauschaler Amnestien für schwere Völkerrechtsverbrechen.
- Eine Syrien-Politik, die sich nicht an kurzfristiger asylpolitischer Abschreckung, sondern an Menschenrechten, Schutz und langfristiger Stabilität orientiert.
Abschiebungen in diese Regionen sind unter den aktuellen Umständen nicht verantwortbar und stellen eine ernsthafte Gefährdung der Betroffenen dar. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg warnt eindringlich davor, die reale Bedrohungslage – insbesondere für Minderheiten – zu verharmlosen oder politisch zu relativieren.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg steht solidarisch an der Seite der Betroffenen und fordert wirksamen Schutz statt Abschiebungen.