05. August 2024
Laut eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 16.07.2024 (14 A 2847/19.A) besteht für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Bürgerkrieg) mehr. Dieser Wortlaut führt zu großer Verunsicherung unter Syrerinnen und Syrern in Deutschland. Bevor aber große Panik ausbricht, […]