Gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen ist rechtswidrig

Entscheidungen von Amts- und Landgericht Hannover

In Niedersachsen wurden kürzlich Strafgefangene im Abschiebungshaftgefängnis inhaftiert. Die gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungshaft- und Strafgefangenen sei rechtswidrig, urteilten das Amts- und Landgericht Hannover. Das letzte Wort hierzu hat nun erneut in dieser Frage der Europäische Gerichtshof (EuGH), der bereits 2014 in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden hatte, dass Abschiebungshaftgefangene nicht in Strafanstalten und nicht zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen, sondern stets in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden müssen. Dieses sog. Trennungsgebot setzte die Bundesregierung im August 2019 mit dem sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ befristet bis zum 30. Juni 2022 aus – mit der Begründung, dass es zu wenig Abschiebehaftplätze gibt.