EU-Außengrenzen: Kriminalisierung von Geflüchteten

In Malta droht aktuell drei jungen Geflüchteten eine lebenslange Haftstrafe, auf Lesbos wurden zwei Minderjährige zu fünf Jahren Haft verurteilt. Schutzsuchende werden an den europäischen Außengrenzen kriminalisiert, während Politiker*innen straflos menschenunwürdige Lager, rechtswidrige Push-Backs und die Aussetzung rechtsstaatlicher Mindeststandards in Asylverfahren veranworten bzw. hinnehmen.

Malta: Im März 2019 dolmetschten drei junge Geflüchtete für die Besatzung eines Frachtschiffes, welches 100 Geflüchtete gerettet hatte. Sofort nachdem das Schiff am Hafen von Malta anlegte, wurden die drei Männer, von denen zwei zu dem Zeitpunkt noch minderjährig waren, festgenommen. Seitdem befinden sich aller drei in einem Ermittlungsverfahren u.a. wegen Terrorismus.

Lesbos: Am 9. März 2021 wurden auf Lesbos zwei Minderjährige schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihnen wurde Brandstiftung im Lager Moria sowie die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Ein Urteil erfolgte innerhalb weniger Stunden, trotz Mangel an Beweisen. 

Diese beiden Prozesse stehen beispielhaft für den sicherheitspolitisch geprägten Diskurs, die sich auf die Rechtsprechung auswirkt und aus Schutzsuchenden böswillige Täter macht.