Zwei Wochen vor der Konferenz der Innenminister*innen (IMK) fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen sofortigen Abschiebestopp für Jesid*innen in den Irak.
Ein kürzlich erschienenes Gutachten zeigt: Die Lage der Jesid*innen im Irak ist düster – und wird es absehbar bleiben. Ungeachtet dessen schiebt Deutschland aktuell Jesid*innen in eine prekäre Sicherheitslage ab und überlässt sie ihrem perspektivlosen Schicksal.
Die baden-württembergische Landesregierung kündigte 2021 im Koalitionsvertrag an ein weiteres Sonderkontingent für besonders schutzbedürftige Personen, die Opfer traumatisierender Gewalt durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) geworden sind, ins Leben zu rufen. Doch das versprochene Sonderkontingent lässt auf sich warten. Das baden-württembergische Staatsministerium versprach zu Beginn der Legislaturperiode „aufgrund von erlittenen Gewalterfahrungen durch den Genozid, zerrissenen Familienstrukturen, Selbstmorden in den Flüchtlingslagern und zerstörten Dörfern und Städten wird die Landesregierung die betroffenen Menschen nicht alleine lassen, sondern weiterhin unterstützen.“
„Nun ist es Zeit, dieses Versprechen einzulösen und sich im Rahmen der anstehenden IMK für einen bundesweiten Abschiebestopp für Jesid*innen einzusetzen. Es ist und bleibt unverantwortlich, jesidische Männer, Frauen und Kinder in ein Land abzuschieben, in dem sie keine Lebensgrundlage haben und ihre Sicherheit fundamental bedroht ist“, so Mariella Lampe vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
Dennoch ist genau das derzeit traurige Realität: Seit Mitte 2023 finden aufgrund enger werdenden Kooperation mit dem Irak wieder Abschiebungen in das Land statt. Mehrere Bundesländer haben daher bereits Abschiebestopps in den Irak für jesidische Frauen und Minderjährige erlassen (so zum Beispiel Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen). Doch die baden-württembergische Landesregierung schiebt trotz eigener Schutzversprechen und Handlungsspielräume die Verantwortung auf den Bund. Dieser hatte zwar erst Anfang 2023 die Verbrechen des IS an den Jesid*innen im Jahr 2014 als Völkermord anerkannt und leistete in diesem Zuge der jesidischen Gemeinschaft ein besonderes Schutzversprechen. Widersprüchlicherweise hat das Bundesinnenministerium derzeit dennoch keine Bedenken, Jesid*innen in den Irak abzuschieben.
„Den Überlebenden des Genozids sollte eine Bleibeperspektive geboten werden. Stattdessen werden sie zurück an den Ort des Völkermords geschickt, wo sie ehemaligen Tätern begegnen, sich ständig bedroht fühlen müssen und keine Zukunft haben. Das ist grausam und unmenschlich und widerspricht den Schutzversprechen von Land und Bund fundamental“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.