Bereits seit September 2022 ist klar, dass die afghanische Botschaft keine neuen Pässe ausstellen kann. Nur alte Pässe können verlängert werden. Immer wieder fordern Ausländerbehörden, Afghan*innen auf neue Pässe bei der Botschaft zu beantragen. Nun hat das Justizministerium gegenüber dem Flüchtlingsrat auf Nachfrage klargestellt:
Aufgrund von Informationen der afghanischen Botschaft ist die Beschaffung neuer Reisepässe derzeit auf absehbare Zeit nicht möglich und daher nicht zumutbar. Pässe können jedoch für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren verlängert werden. Dessen ungeachtet kann es in Einzelfällen Konstellationen geben, die eine Botschaftsvorsprache erfordern, beispielsweise zum Zwecke einer notwendigen Identitätsklärung.
Sollten Afghan*innen pauschal aufgefordert werden, bei der Botschaft vorzusprechen, so sollte von der Ausländerbehörde eine einzelfallbezogene Erklärung verlangt werden. Das ganze Hin und Her zwischen Ausländerbehörden, den Betroffenen und der afghanischen Auslandsvertretung zermürbt, frisst Ressourcen und läuft doch auf das gleiche Ergebnis heraus. Melden Sie sich gerne bei uns und dem Justizministerium sollten Betroffene pauschal zur Botschaftsvorsprache aufgefordert werden.