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Pressemitteilung LAKA: Wegfall der freiwilligen BAMF-Sprachkurse

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) und seine Mitgliedsorganisationen sind bestürzt über den Wegfall der freiwilligen Sprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dieser sorgt gleichermaßen für erhebliche Verunsicherung bei Zugewanderten, Bildungsträgern und Betrieben. Die Entscheidung trifft insbesondere Menschen, die sich aktiv um Integration bemühen, eine Ausbildung anstreben oder bereits erste Schritte in Richtung Arbeitsmarkt unternommen haben.

„Der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ist die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Integration“, betont die bildungspolitische Sprecherin des LAKA, Helene Khuen-Belasi. Und sie fügt hinzu: „Ohne ausreichende Sprachkenntnisse bleiben Chancen auf Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung stark eingeschränkt.“

Gerade in Zeiten akuten Fach- und Arbeitskräftemangels ist diese Entscheidung ein falsches Signal. Viele Unternehmen sind dringend auf motivierte Nachwuchs- und Fachkräfte angewiesen. Zahlreiche Zugewanderte bringen berufliche Vorerfahrungen, Motivation und Lernbereitschaft mit – doch ohne die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse systematisch zu verbessern, wird ihr Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung erschwert. Somit zahlen sie keine Steuern und Sozialabgaben und sind auf Transferleistungen angewiesen.

Besonders betroffen sind junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen oder aufnehmen möchten. Fehlende Sprachförderung führt dazu, dass Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben oder Ausbildungsverhältnisse gefährdet sind, weil die notwendige sprachliche Begleitung fehlt. Betriebe verlieren dadurch wertvolles Potenzial und Planungssicherheit.

Sprache ist jedoch weit mehr als ein Instrument für den Arbeitsmarkt. Gute Deutschkenntnisse der Eltern sind ein entscheidender Faktor für die Bildungschancen ihrer Kinder. Eltern, die schulische Informationen verstehen, Gespräche mit Lehrkräften führen und ihre Kinder beim Lernen unterstützen können, stärken deren Bildungsweg nachhaltig. Fehlende Sprachkompetenz wirkt sich daher nicht nur individuell, sondern generationenübergreifend aus.

Hinzu kommt: In Baden-Württemberg ist Deutsch die Behördensprache. Anträge, Beratungen und offizielle Kommunikation erfolgen grundsätzlich auf Deutsch. Wer nicht ausreichend Deutsch spricht, steht im Alltag vor erheblichen Hürden – sei es bei der Beantragung von Leistungen, bei aufenthaltsrechtlichen Fragen oder im Kontakt mit Schulen und Behörden. Sprachförderung ist daher auch eine Frage der praktischen Lebensbewältigung und gleichberechtigten Teilhabe.

„Wir brauchen verlässliche und niedrigschwellige Zugänge zu Sprach- und Integrationsangeboten. Investitionen in Sprachförderung sind Investitionen in Beschäftigung, wirtschaftliche Stabilität, Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt,“ sagt der Vorsitzende des LAKA, Daniel Setzler. Und ergänzt: „Wer an Sprachkursen spart, spart am falschen Ende – und riskiert, dass Integration, Ausbildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe dauerhaft ausgebremst werden.“

Hintergrundinformationen:

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) vertritt seit 1998 die Interessen von Menschen mit Migrationsgeschichte auf kommunaler und Landesebene – parteiunabhängig, überkonfessionell und überethnisch. Im Fokus stehen demokratische Teilhabe, politische Mitbestimmung und eine chancengerechte Gesellschaft. Er ist legitimierter Ansprechpartner der Landesregierung (PartIntG BW § 10), des Landtages, aller relevanten Organisationen auf Landesebene, vergleichbarer Migrantengremien in anderen Bundesländern und dem Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI). 

Er setzt sich seit seiner Gründung 1998 auf politischer Ebene für die konstruktive Zusammenarbeit und Verständigung zwischen baden-württembergischen Einwohnerinnen und Einwohnern unterschiedlicher Herkunft ein. Wichtige Forderungen des LAKA Baden-Württemberg sind die Verankerung der kommunalen Migrantenvertretungen in der Gemeindeordnung, das kommunale Wahlrecht für alle Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs, die interkulturelle Öffnung der Verwaltungen sowie die Einführung des herkunftssprachlichen Unterrichtes unter staatlicher Aufsicht an den Schulen in Baden-Württemberg.