Pro Asyl: Europäischer Gerichtshof verurteilt Litauen

Der Europäische Gerichtshof sendet ein klares Stoppsignal an die Staaten, die Pushbacks und andere Völkerrechtsbrüche legalisieren wollen.

PRO ASYL begrüßt, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit seinem Urteil vom 30. Juni 2022 der fortschreitenden Erosion der Flüchtlingsrechte Einhalt gebietet. Die Gesetzesverschärfungen Litauens im Zuge der Fluchtbewegung über Belarus sind ein klarer Verstoß gegen die Verfahrens- und Aufnahmerichtlinie und die Charta der Grundrechte der EU. Der EuGH macht deutlich: Der Zugang zum Recht auf Asyl gilt auch in Krisenzeiten.

Der EuGH verurteilte die durch Gesetzesänderungen kodifizierten Völkerrechtsbrüche Litauens: Pushbacks sind illegal, die Verweigerung von Asyl und die pauschale Inhaftierung von Schutzsuchenden sind nicht im Einklang mit Unionsrecht! Auch bei dem Vorliegen von „außergewöhnlichen Umständen“ oder einem „massiven Zustrom“ von Schutzsuchenden, darf das grundsätzliche Recht auf Zugang zu einem Asylverfahren nicht ausgehebelt werden. Das schließt auch das Verbot der Zurückweisung und das Verbot der willkürlichen und systematischen Inhaftierung von Geflüchteten mit ein.

„Im Jahr 2022 ist die Feststellung dieser völkerrechtlichen Selbstverständlichkeiten bitter nötig. Der Gerichtshof hat damit den EU-Staaten einige rote Linien aufgezeigt. Ein guter Tag für den geschundenen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutz in Europa und ein klares Stoppsignal für die EU-Staaten, die Pushbacks, systematische Inhaftierungen und andere Völkerrechtsbrüche `legalisieren´ wollen“, so Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung von PRO ASYL.

Hintergrund       

Seit Sommer 2021 kamen tausende Flüchtlinge über Belarus an die EU-Außengrenze Litauens, wurden dort aber zurückgewiesen. Nach der Ausrufung eines Notstands aufgrund eines „Massenzustroms“ änderte das litauische Parlament ab Juli 2021 die Asylgesetzgebung mehrmals. Durch die Gesetzesverschärfungen wurden die Rechte von Schutzsuchenden, einschließlich des Verbots der Zurückweisung, des Rechts auf Asylantragstellung und das Recht auf Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, massiv eingeschränkt. Die problematischen Bestimmungen schreiben die Verweigerung des Zugangs zu Asylverfahren für Personen, die irregulär ins Land gekommen sind, vor, und eine pauschale Politik der automatischen und daher willkürlichen Inhaftierung von Asylsuchenden.

Das Oberverwaltungsgericht Litauen wollte im Rahmen eines Eilvorabentscheidungsverfahrens vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob einige dieser von Litauen angewandten Vorschriften mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Die Schlussanträge des Generalanwalts Nicholas Emiliou vom 2. Juni 2022 finden Sie hier.