Das Sozialgericht (SG) Marburg hat mit Beschluss vom 14.02.2025 – S 16 AY 11/24 ER festgestellt, dass das Sozialamt Grundleistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG in Höhe der Sätze vom Jahr 2024 weiter bewilligen muss. 2025 wurden die Leistungen um 16 bis 19 Euro gekürzt.
Das SG Marburg hält den sog. Bestandsschutz nach § 28 Abs. 5 SGB XII, der dafür sorgen soll, dass Regelsätze nicht abgesenkt werden dürfen, auf Bezieher*innen von Grundleistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG anwendbar.
- Pro Asyl, 25.10.24: Nächster Akt im Theater der Diskriminierung: Minusrunde für Geflüchtete
- Flüchtlingsrat BW, Februar 2025: Bitte klagen: Asylbewerberleistungsempfänger*innen nach §§ 3,3a AsylbLG