In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder der Bundesregierung am 07.04.2022 wurden weitere Beschlüsse zwecks Verteilung, Registrierung, Arbeitsmarktzugang, Anerkennung von ukrainischen Abschlüssen, Zugang zu Schulen und Hochschulen und Anspruch auf Sozialleistungen getroffen. Neu ist vor allem, dass ab Juni 2022 alle Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII, statt wie bisher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erhalten sollen. „Voraussetzung dafür wird eine
Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG sein“. Ein entsprechendes Gesetz muss noch erarbeitet und verabschiedet werden.
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