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VG Berlin: Bundesregierung muss Afghanen mit BAP-Zusage Visa ausstellen

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat mit Beschluss vom 07.07.2025 – VG 8 L 290/25 V die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, Zugesagten aus Afghanistan aus dem Bundesaufnahmeprogramm (BAP) ein Visum zu erteilen.

„Die Bundesrepublik Deutschland kann bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen möchte. Sie kann während dieses Entscheidungsprozesses insbesondere von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide hat sie sich jedoch rechtlich zu Aufnahmen gebunden. Von dieser freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindung kann sich die Bundesrepublik Deutschland nicht dadurch lösen, dass sie die Beendigung des Aufnahmeprogramms prüft.“

(Amtlicher Leitsatz)