Nachdem das Auswärtige Amt das Visum für die afghanische Ortskraft und seine Familie abgelehnt hatte, erhielt die Familie nun Recht von dem Verwaltungsgericht Berlin: Sie haben Anspruch auf ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik.
Das VG Berlin entschied dies am 25.08.2021 im Eilverfahren (AZ: VG 10 L 285/21 V). Das Auswärtige Amt hatte die Visumsanträge mit der Begründung abgelehnt, dass der Vater bereits seit 2017 nicht mehr als Ortskraft tätig sei und somit nicht in die Zweijahresfrist falle, innerhalb derer eine Aufnahme nach Deutschland stattfinden könne. Zudem stehe die Aufnahmeentscheidung im Ermessen des Auswärtigen Amtes. Das Verwaltungsgericht entschied allerdings, dass dem Vater und der Familie durchaus Verfolgung durch die Taliban drohten. Darüber hinaus seien die Aufnahmekriterien geändert worden und schließen nun ehemalige Ortskräfte ein, die bis 2013 tätig waren. Nachdem der Entwicklungsminister erklärt hatte, dass erwachsene Kinder nicht mehr zurückgelassen werden sollten, ordnete das Gericht auch für die zwei erwachsenen Kinder die Visaerteilung an.