Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht wird voraussichtlich im Dezember diesen Jahres in Kraft treten. Es soll der bisherigen Praxis der Kettenduldungen entgegenwirken. Menschen, die bis zum 1. Januar 2022 nur den unsicheren Status der Duldung hatten, sollen ein einjähriges Aufenthaltsrecht auf Probe erhalten, das als Brücke in ein längerfristiges Bleiberecht dienen soll.
Viele Bundesländer haben daher bereits vor Monaten entsprechende Weisungen erlassen bzw. ihre früheren Erlasse und Anwendungshinweise ergänzt: Von Rückführungsmaßnahmen sei demnach für jenen Personenkreis abzusehen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit unter das Chancen-Aufenthaltsrecht fällt.
In Baden-Württemberg hingegen häufen sich die Abschiebungen von Menschen, die von den anstehenden Gesetzesänderungen profitieren würden. Aus der Perspektive des Flüchtlingsrats BW besteht daher die dringende Notwendigkeit, die öffentliche Aufmerksamkeit verstärkt auf diese fragwürdige Praxis zu lenken und zu verhindern, dass Menschen abgeschoben werden, die schon in Kürze die Möglichkeit zum Bleiben gehabt hätten.
Es kann einfach nicht sein, dass die Landesregierung absolut entgegen ihrer Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von 2021 handelt. Darin heißt es, dass „für diejenigen, die viele Jahre im Land leben, nicht straffällig geworden und gut integriert sind, alle Möglichkeiten im Land genutzt werden, um ein Bleiberecht zu ermöglichen“. Nun steht es der Landesregierung offen, die rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen. Es mangelt also lediglich am politischen Willen.
Werden auch Sie aktiv und fordern gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat einen Vorgriffserlass. Es muss dringend verhindert werden, dass noch mehr Menschen die seit Jahren in Baden-Württemberg leben ohne nachvollziehbaren Grund das Land verlassen müssen. Darunter leider die Betroffenen, ihre Familienangehörigen aber auch Arbeitgeber*innen und ehrenamtlich Engagierte.
Nutzen Sie gerne unsere aktuelle Briefvorlage! Am besten wenden Sie sich direkt an die Abgeordneten der Regierungsparteien aus Ihrem Wahlkreis. Deren Kontaktadressen finden Sie hier.