Die Hinweise des Bundesinnenministeriums greifen Fragen der Kurzarbeit, des Kurzarbeitergelds und über Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen von Personen mit Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung auf. Demnach soll Kurzarbeit keine Auswirkungen auf Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldungen haben und Kurzarbeitergeld sei nicht „schädlich“ für die selbständige Sicherung des Lebensunterhalts. Falls Personen mit Beschäftigungsduldung aufgrund der Corona-Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben, soll eine kurzfristige Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses von bis zu sechs Monaten unberücksichtigt bleiben. D.h. die Beschäftigungsduldung bleibt bei einer Arbeitslosigkeit von bis zu sechs Monaten weiter bestehen.
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