31. März 2021
Das Wirtschaftsministerium BW stellt klar, dass eine mindestens einjährige Ausbildungsduldung die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins rechtfertigt. Auch Auszubildende in einer einjährigen Helferausbildung werden hiervon erfasst sein, da die Dauer der Ausbildungsduldung ein Jahr beträgt. Das geht aus den Hinweisen zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes hervor. Die Erteilung wird damit begründet, dass „die Inhaber einer Ausbildungsduldung … zu […]