Move on – menschen.rechte Tübingen e.V. hat eine aktualisierte zweisprachige Arbeitshilfe mit Informationen für afghanische Geflüchtete und ihre Unterstüzer*innen veröffentlicht. Die Arbeitshilfe beschäftigt sich vor allem damit, wie afghanische Geflüchtete eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten können.
Seit Anfang des Jahres 2021 stellt das Afghanische Konsulat in München nämlich selbst afghanische Tazkiras aus. Bisher wurden diese afghanischen Identitätsdokumente nur in Kabul ausgestellt und mussten in einem komplizierten Verfahren beantragt und beschafft werden. Teil der Neuregelung ist auch, dass Anträge auf Ausstellung einer Tazkira ab sofort per Online-Formular gestellt werden müssen.
In dieser Arbeitshilfe sind vor allem die Änderungen beschrieben, die sich durch die Einführung der Möglichkeit ergeben haben, eine Tazkira online zu beantragen.
Die Arbeitshilfe richtet sich an afghanische Geflüchtete aus Baden-Württemberg (und Bayern), für die das Generalkonsulat der Islamischen Republik Afghanistan in München zuständig ist.
move on – menschen.rechte Tübingen e.V., Mai 2021: Informationen für afghanische Flüchtlinge und Ihre Unterstützer*innen “Wie können Sie eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten?”