Die Broschüre des AWO-Bundesverbands informiert über die Voraussetzungen, unter denen im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit sowie der Asylverfahrens- und Migrationsberatung rechtliche Hinweise gegeben werden können. Grundsätzlich ist die Rechtsberatung zwar sogenannten Volljurist*innen vorbehalten, das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ermöglicht aber Ausnahmen, wenn es sich um unentgeltliche Unterstützung handelt und wenn die beratenden Personen unter Anleitung einer juristisch qualifizierten Person handeln. Die Broschüre stellt unter anderem dar, welche Rechtsdienstleistungen zulässig sind und was bei der Beratung beachtet werden muss.
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