Ab Januar 2020 besteht für Geduldete, die schon lange arbeiten und weitere Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, eine Beschäftigungsduldung zu erhalten. Eine neue Broschüre des Flüchtlingsrats BW erklärt, was die Beschäftigungsduldung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie erteilt werden kann, und wie die Beschäftigungsduldung zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Die Broschüre liegt nur in deutscher Sprache vor und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Ab Januar kann man die Broschüre als Druckversion erhalten, Vorbestellungen sind unter info@fluechtlingsrat-bw.de möglich.
- Flüchtlingsrat BW, Dezember 2019: Broschüre „Die Beschäftigungsduldung“