Bei Vorführungen vor Delegationen der Republik Gambia ist es grundsätzlich möglich, dass eine Begleitperson und der oder die Anwält*in der vorgeführten Person anwesend sind. Das hat das Regierungspräsidium Karlsruhe nun schriftlich gegenüber dem Anwalt eines Betroffenen klargestellt. Die Begleitperson muss hierzu einen gültigen Ausweis und eine Vollmacht vorlegen. Das Regierungspräsidium würde dann bei der gambischen Delegation anfragen, ob die Begleitperson teilnehmen darf. Bisher, so das Regierungspräsidium, habe die Delegation jede Begleitperson zugelassen, die sich während dem Gespräch der Delegation mit dem oder Anzuhörenden ruhig verhalten hat.
Der Flüchtlingsrat empfiehlt, die gewünschte Begleitung bereits vor dem Termin der Vorführung beim Regierungspräsidium anzumelden. Sollte es Fälle geben, in denen trotz der Einhaltung der oben genannten Verhaltensweise die Teilnahme eines Beistandes verweigert wird, bittet der Flüchtlingsrat um Mitteilung.