Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Dublin-Verfahren während der Corona-Krise, gestellt von der grünen Bundestagsfraktion, geht hervor, dass Deutschland als einziges Land in der EU die Überstellungsfristen eingefroren hat. Damit bezweckt die Bundesregierung, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist pausiert wird, sodass Deutschland nicht für Asylverfahren von Geflüchteten zuständig wird, die wegen der Corona-Pandemie nicht in das jeweilige europäische Land abgeschoben werden konnten. Gegen dieses unsolidarisches Handeln und rechtlich fragwürdige Praxis haben etwa 9000 Personen geklagt. Insgesamt waren 21.735 Personen mit Dublin-Verfahren vom BAMF angeschrieben worden. In 2.600 Fällen ist die sechsmonatige Überstellungsfrist inzwischen abgelaufen und Deutschland wäre eigentlich zuständig. Übrigens: Seit Juni sind Überstellungen in einige europäische Länder wieder möglich.
- Berlin (dpa), 25.06.2020:Tausende Migranten klagen gegen Corona-Abschieberegelung