VG Stuttgart: Flüchtlingsanerkennung für Frau aus Tunesien wegen drohender Zwangsverheiratung

Tunesien soll nach dem Willen der Bundesregierung und der Landesregierung Baden-Württembergs zum „Sicheren Herkunftsstaat“ erklärt werden. Dass das Land nicht ganz so sicher ist, wie es sich einige Politiker*innen gerne vorstellen, zeigt ein aktuelles Urteil des VG Stuttgart (Aktenzeichen: A 5 K 16660/17), wonach einer tunesischen Frau die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist. Sie war wegen drohender Zwangsverheiratung geflohen.