Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einem Eilantrag einer vulnerablen Person im Rahmen eines Dublin-Verfahrens mit Italien stattgegeben (B.v.10.11.2021, A 9 K 2793/21). In dem Fall bestanden Zweifel an der psychischen Gesundheit des Asylsuchenden, die mit Attesten im Hauptsacheverfahren noch zu prüfen ist. Doch diese Zweifel genügten dem VG, um den Aslysuchenden als möglicherweise vulnerabel einzustufen. Die Versorgung, Behandlung und Betreuung von vulnerablen und insbesonderen traumatisierten, psychisch erkrankten Asylsuchenden sei in Italien nach wie vor ungenügend. Auch lag keine ausdrückliche individuell konkrete Zusicherung der italienischen Behörden gegenüber dem BAMF über eine angemessene Versorgung im Falle einer Überstellung vor.
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