Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) hat mit Beschluss vom 23.10.2023 (Az: A 5 K 4009/21) folgendes entschieden:
„Es droht Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der alleinstehenden Frauen ohne männlichen Schutz, die längere Zeit im (westlichen) Ausland gelebt haben. Gefahrerhöhend kommt hinzu, dass sie der diskriminierten Volksgruppe der Hazara angehört und Schiitin ist.“
(Leitsätze von asyl.net)
- VG Sigmaringen Oktober 2023: Flüchtlingsanerkennung für Frau aus Afghanistan