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05. November 2025

Die Verlängerung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung ist nunmehr im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie sieht vor, dass Aufenthaltserlaubnisse von aus der Ukraine geflüchteten Personen nach § 24 AufenthG regelmäßig bis zum 4. März 2027 automatisch als verlängert gelten, ohne dass dafür ein Antrag gestellt werden muss. Der EU-Rat hatte bereits am 15. Juli 2025 einen neuen Durchführungsbeschluss (2025/1460) verabschiedet, […]

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