05. Dezember 2019
In einem Beschluss gegen Deutschland vom 13. November 2019 hat der EuGH bekräftigt, dass unmenschliche Lebensverhältnisse innerhalb der EU können nicht ignoriert werden können. Wenn Geflüchteten in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen drohen, darf ihr Antrag hier nicht als „unzulässig“ abgelehnt werden. Konkret ging es in dem Verfahren um syrische Staatsangehörige, die […]