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Handreichung: Abschiebungen aus stationärer Behandlung

Rechte und Möglichkeiten des Klinikpersonals

Immer werden Patient*innen aus stationären Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäuser und Psychiatrien, abgeschoben – auch in Baden-Württemberg. Diese Orte müssten eigentlich geschützte Orte sein, wo Abschiebungen nicht durchgeführt werden sollten. Nach Einschätzung von Ärztekammern und gemäß der Beschlusslage des Deutschen Ärztetages sind stationär behandlungsbedürftige Personen generell nicht reisefähig und sollten demnach nicht abgeschoben werden dürfen. Da Abschiebungen trotzdem stattfinden, richtet sich die Handreichung an Mitarbeitende in Kliniken. Sie informiert über deren Rechte und Möglichkeiten, in Abschiebesituationen aufzuklären und gegenüber Behörden, Amtspersonen und Polizei für das Wohl der Patient*innen einzutreten.

Die Handreichung wurde erarbeitet und veröffentlicht von IPPNW (Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzt*innen in Sozialer Verantwortung).

Sind Sie selbst Mitarbeitende in einer stationären Einrichtung und erfahren von einer Abschiebung? Dann melden Sie die Abschiebung bitte anonym bei der Meldestelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus.